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Die Teilung der staatlichen Macht

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Eine Gesellschaft, in der die Garantie der Rechte nicht gesichert und die Gewaltenteilung nicht festgelegt ist, hat keine Verfassung. Die französische Menschenrechtserklärung von 1789 bringt damit den Anspruch, der mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung verbunden ist, konzentriert zum Ausdruck. Auch in der Folgezeit setzte sich das Pathos ungebrochen bis in das 20. Jahrhundert hinein fort. In den Anfangsjahren des Grundgesetzes umgab die staatliche Gewaltenteilung zivilreligiöses Pathos, und noch bis in die sechziger Jahre hinein wird Gewaltenteilung als Inbegriff jeder modernen Verfassungsstaatlichkeit und eine der großen Konstanten in den freiheitlich-rechtsstaatlichen Ordnungen der Neuzeit gesehen: als ein überzeitliches Phänomen, und als eine nicht zu bezweifelnde Wahrheit. Die Einlösung dieses universellen Anspruchs fällt allerdings schwer.
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