Die Teilkündigung der Betriebsvereinbarung beim Betriebsübergang
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Die Studie nimmt das Urteil des BAG (6.11.2007, 1 AZR 826/06) zum Anlass, die Teilkündigung der Betriebsvereinbarung näher zu untersuchen. Zunächst werden dabei die Unterschiede zur Teilkündigung des Arbeitsvertrags und des Tarifvertrags aufgezeigt. Danach stellt die Arbeit dar, dass auch die Einschränkung des Geltungsbereichs einer Betriebsvereinbarung durch Teilkündigung möglich ist, solange der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Zuständigkeitsordnung des BetrVG beachtet werden. Abschließend findet die Untersuchung ein Anwendungsfeld für die geltungsbereichsbeschränkende Teilkündigung bei der Harmonisierung von Arbeitsbedingungen vor- und nach einem Betriebsübergang, die ohne die Mitwirkung der anderen Betriebspartei auskommt.
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