Die Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften
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Die Tarifzuständigkeit, die sich nach den Satzungen der Mitgliedsgewerkschaften richtet, kann in Konkurrenzstreitigkeiten durch einen DGB-Schiedsspruch eingeschränkt werden, der auch im Außenverhältnis verbindlich ist. Die Arbeit analysiert das Verfahren und die Schlußfolgerungen im Hinblick auf die Wirksamkeit von Tarifverträgen.
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