Die subjektive Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerpflicht öffentlicher Hochschulen
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Öffentliche Hochschulen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und als solche Subjekt der Körperschaft- und Umsatzsteuer. Die gesetzliche Regelung der Besteuerung der öffentlichen Hand allgemein ist kompliziert und war bereits Gegenstand zahlreicher Darstellungen. Ziel dieser Arbeit ist es, anhand der gängigen Auslegungsmethoden und mittels zulässiger Rechtsfortbildung zu praktikablen Ergebnissen zu gelangen, die insbesondere nicht allein den Wortlaut der einschlägigen Regelungen berücksichtigen, sondern soweit wie möglich dem Zweck der Besteuerung der öffentlichen Hand innerhalb der jeweiligen Steuerart gerecht werden und zudem die europarechtlichen Vorgaben berücksichtigen. Die zunächst für die Besteuerung der öffentlichen Hand allgemein gefundenen Ergebnisse werden dabei auf die wichtigsten in der Literatur diskutierten Tätigkeiten öffentlicher Hochschulen angewendet.
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