Die Streitverkündung im europäischen Interventionsrecht
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Die EuGVO geht bei der zivilprozessualen Drittbeteiligung von einem dualen System aus. Als Grundmodell sieht sie eine internationale Zuständigkeit für Gewährleistungs- und Interventionsklagen vor. Einigen europäischen Rechtsordnungen ist diese Form der Drittbeteiligung fremd. Diese greifen auf das funktionell äquivalente Modell der Streitverkündung zurück. Das Rechtsinstitut der Streitverkündung stellt einen Fremdkörper im System der EuGVO dar und wird durch eine Ausnahmevorschrift behandelt. Durch diese Zweiteilung des europäischen Interventionsrechts entstehen Ungleichbehandlungen und Rechtsschutzlücken, welche im Rahmen dieser Arbeit untersucht und aufgelöst werden. Die Arbeit beleuchtet weiterhin die Entwicklung des europäischen Interventionsrechts.
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