Die Strafbarkeit des Menschenhandels im Lichte internationaler und europarechtlicher Rechtsakte
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Ungeachtet aller Vorzüge, die die fortschreitende Globalisierung mit sich bringt, lässt sich nicht leugnen, dass das Kriminalitätsphänomen des Menschenhandels hiervon in besonderem Maße profitiert. Dieser dunklen Seite der internationalen und europäischen Integration wird seit Anfang des 20. Jahrhunderts mit verschiedensten Gegenmaßnahmen zu begegnen versucht. Neben Opferschutz und der Verbesserung grenzüberschreitender Kooperation steht dabei regelmäßig die Etablierung von strafrechtlichen Mindeststandards im Fokus.
Die Autorin untersucht, ob sich auf der Basis internationaler und europarechtlicher Rechtsakte mittlerweile ein einheitliches Anforderungsprofil der Menschenhandelsstrafbarkeit herausgebildet hat und inwieweit das deutsche Recht in diesem Bereich harmonisiert ist. In der Erkenntnis, dass die Eindämmung der Nachfrage wesentlich zu einer effektiven Bekämpfung des Menschenhandels beitragen kann, werden Grund und Grenzen eines Freierstraftatbestandes ausgeformt. Schließlich werden diverse Probleme analysiert, die die Strafverfolgung der Menschenhändler in der Praxis erschweren. Im Mittelpunkt steht dabei die sogenannte Opferschutzrichtlinie.
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