Die steuerorientierte Planung der Unternehmensnachfolge
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Inhaltsangabe:Einleitung:
Ein erfolgreiches Unternehmen kann zeitlich unbegrenzt bestehen. Die Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit des Unternehmers sollte nicht gleichzeitig das Ende des Unternehmens bedeuten. Dazu bedarf es einer vom Unternehmer bestimmten Regelung seiner eigenen Nachfolge. Der Begriff der Unternehmensnachfolge umfasst ein weites Feld möglicher Varianten zur Fortführung des Unternehmens. Grundsätzlich gibt es vier Varianten:
- das Unternehmen wird verkauft.
- das Eigentum am Unternehmen wird verkauft, aber die Führung bleibt in den Händen der Familie des Unternehmers.
- das Eigentum am Unternehmen bleibt in der Familie, aber die Führung erfolgt durch Fremdmanagement.
- das Unternehmen wird allein durch die Familie fortgeführt
Eine in 2002 durchgeführte Erhebung durch das Institut für Mittelstandsforschung Bonn hat ergeben, dass in Deutschland von den 2.097.000 Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 50.000 ¿ knapp 93 % als Familienunternehmen klassifiziert werden können. Von den jährlich 71.000 übergabereifen Familienunternehmen gehen immerhin 32.400 Unternehmen an Familienmitglieder, das entspricht ca. 46 %. Diese Arbeit beschränkt sich genau auf diese Art der Unternehmensnachfolge, die auch Generationsnachfolge oder Generationswechsel genannt wird und durch die Übertragung der Leitungs- und Eigentumsrechte vom bisherigen Inhaber auf die nachfolgende Generation gekennzeichnet ist. Noch immer werden jährlich 5.000 Betriebe mit ca. 32.000 Arbeitsplätzen geschlossen, weil es an einer geeigneten Nachfolge fehlt. Eine frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge ist für die Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens aber unerlässlich. Welche Planung optimal ist, hängt vom Einzelfall und den für diesen Fall individuell festgelegten Kriterien ab. Daher beziehen sich die folgenden Ausführungen auf einen ausgewählten Gestaltungsfall und sind nicht für alle Familienunternehmen geeignet. In einigen Fällen wird die steuerorientierte Planung der Unternehmensnachfolge gar keine Rolle spielen, weil die erbschaftsteuerlichen Freibeträge nicht vollständig ausgenutzt werden.
Die Planung der Unternehmensnachfolge wird von menschlich-psychologischen, von betriebswirtschaftlichen (finanziellen, organisatorischen, personellen), privatrechtlichen (familienrechtlichen, erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen) und steuerrechtlichen Aspekten beeinflusst. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der steuerorientierten Planung. Die Arbeit [...]
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