Die steuerliche Organschaft und ihre Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform
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Inhaltsangabe:Einleitung:
Eine juristische Person (exakter eine Kapitalgesellschaft) wird sowohl zivil- als auch steuerrechtlich grundsätzlich als rechtlich selbstständig angesehen. Steht jedoch diese juristische Person in einem tatsächlichen und rechtlichen Unterordnungsverhältnis zu einem anderen Unternehmen, so erscheint unter bestimmten Voraussetzungen bei wirtschaftlicher Betrachtung die juristische Person als unselbstständig in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Rechtlich selbstständige Unternehmen werden so zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst und sind damit als einheitliches Steuersubjekt zu behandeln. Mehrere in einem Konzern zusammengefasste Unternehmen werden also steuerlich einem rechtlich selbstständigen Unternehmen gleichgestellt. Dieses so entstandene Rechtsinstitut wird als Organschaft bezeichnet.
Zweck der Organschaft ist es einen Ausgleich von Verlusten und Gewinnen zwischen den Beteiligten zu ermöglichen, so entsteht erst dann eine ertragsteuerliche Belastung für die Unternehmensgruppen, wenn insgesamt ein positives Ergebnis erzielt wird. Des Weiteren kann durch das Rechtsinstitut der Organschaft eine unnötige Doppelbesteuerung vermieden werden.
Die Anerkennung des Organschaftsverhältnisses ist an strenge Kriterien geknüpft. Hier zu nennen wären die Abhängigkeiten sowohl in finanzieller als auch in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht. Steuerliche Organschaften sind im Bereich der Körperschaft-, der Gewerbe- und der Umsatzsteuer möglich. In allen anderen Steuerarten wird eine Organschaft nicht anerkannt. Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind jedoch in den einzelnen Steuerarten teilweise grundverschieden, sodass eine Organschaft nicht zwangsläufig nebeneinander in allen 3 Steuerzweigen existieren muss. Auch die Folgen, welche eine Organschaft mit sich bringt, führen in den einzelnen Steuerarten zu unterschiedlichen Auswirkungen.
Die folgende Arbeit soll eine Übersicht über die Voraussetzungen und die Wirkungen einer Organschaft im Körperschaftsteuerrecht, im Gewerbesteuerrecht und im Umsatzsteuerrecht geben. Des Weiteren werden bestimmte Organschaftsgebilde wie z.B. im Verhältnis zu einer Holding näher dargestellt.
Durch die Unternehmenssteuerreform sind wesentliche Änderungen im Bereich der Organschaft eingetreten, welche in einem direkten Vergleich zum altem Recht veranschaulicht werden.
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1.Einleitung1
2.Die Organschaft im [...]
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