Die steuerliche Behandlung negativer Zinsen auf Bankeinlagen
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Negative Zinsen als Erwerbsaufwendungen?
Seit einigen Jahren sind negative Zinsen (auch) in Deutschland wirtschaftliche Realität. Die Rechtsordnung ist hierauf in vielerlei Hinsicht nicht vorbereitet. Der Autor erörtert die Problematik der ertragsteuerlichen Behandlung negativer Zinsen auf Bankeinlagen. Hier stellt sich die Frage, ob solche Zinsen beim Einleger als Erwerbsaufwendungen abziehbar sind.
Rechtsinstitut der negativen Einnahmen
Nach einer kurzen allgemeinen rechtlichen Einordnung des Phänomens der negativen Einlagezinsen nimmt der Autor insbesondere die Frage der Abziehbarkeit bei Privatanlegern in den Blick. Hier bestehen aufgrund des Werbungskostenabzugsverbots im Regime der Abgeltungsteuer die größten dogmatischen Probleme. Die Untersuchung greift das Rechtsinstitut der negativen Einnahmen auf, erörtert dieses anhand bisheriger anderer Fallgruppen und bietet darauf aufbauend eine allgemeine Definition an. Anhand dieser Definition legt der Autor ausführlich dar, dass es sich bei negativen Einlagezinsen - statt um Werbungskosten - richtigerweise um abziehbare negative Einnahmen handelt.
Einkünfteerzielungsabsicht
Ein weiterer Fokus liegt auf der Frage der Einkünfteerzielungsabsicht, deren Relevanz und Notwendigkeit im Rahmen der Abgeltungsteuer auch losgelöst von der Fallgruppe der negativen Einlagezinsen noch in vielerlei Hinsicht ungeklärt sind. Der Autor bietet hier einen Lösungsvorschlag an und legt dar, dass bei negativen Einlagezinsen die Einkünfteerzielungsabsicht in fast allen Fällen vorliegen dürfte. Schließlich wendet sich die Untersuchung auch der Frage zu, wie negative Einlagezinsen bei betrieblichen Einlegern steuerlich zu behandeln und welche verfahrensrechtlichen Implikationen im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs zu beachten sind.
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