Die Stellung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
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Magisterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: cum laude, Universität Potsdam, Veranstaltung: Magisterstudium, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch Stellvertretung ist es möglich, dass eine oder mehrere Personen (der Vertreter bzw. die Vertreter) im Namen einer anderen Person (der Vertretene) rechtsgeschäftlich handelt. Die Rechtsfolgen der Handlungen des Vertreters jedoch treffen den Vertretenen. Der Vertretene soll jedoch sicher sein, dass der Vertreter innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht handelt. Das bedeutet, dass der Vertretene nicht haftbar gemacht werden kann für getätigte Geschäfte ohne Vertretungsmacht. In dieser Magisterarbeit geht es genau um das Thema "die Stellung des Vertreters ohne Vertretungsmacht" (§§ 177 ff. BGB).
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