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Die Stellung der Deutschen Staatsregierungen

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Excerpt from Die Stellung der Deutschen Staatsregierungen: Gegenüber den Beschlüssen des Vatikanischen KoncilsVon Tag zu Tag beginnen sich die Folgen der Beschlusse des Vatikanischen Koncils vom 18. Juli 1870 für die Staatsregierungen fühlbarer zu machen, die Anhänger des unfehlbarkeits-dogmas suchen dasselbe mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zur Anerkennung zu bringen, wahrend die Gegner der neuen Lehre, d. S. G. Alt oder protest-katholiken, den Staat um seinen Schutz angehen, und unter Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Festsetzungen des Koncils die Erhaltung des bisherigen Bestandes der katholischen Kirche in den deutschen Ländern fordern. Schon haben einzelne Regierungen, wie z. B. Die preus sische, sich genothigt gesehen, Angriffe der dem Dogma der Unfehlbarkeit ergebenen Bischöfe auf die staatlichen Unterrichts Anstalten zurückzuweisen. Eine Allerhöchste, gleichfalls für Preus sen ergangene Ordre vom 8. Juli 1871 hat die gesonderte Ab theilung für die katholischen Angelegenheiten im geistlichen Mi nisterium aufgelöst, und damit erfreulicher Weise definitiv der in einer Immediatvorstellung vom 15.december 1852 von einer An zahl von Katholiken (s. V. Moy, Archiv für katholisches Kirchen recht, Band 15, S. 94) geforderten Umgestaltung jener Ab theilung zu einem besonderen katholischen kultus-ministerium mit einem eigenen Sitz und Stimme führenden katholischen Chef jede Aussicht auf Erfolg genommen. Ebenso hat endlich der bairische Kultusminister sich veranlasst gefunden in einem aus führlichen Erlasse vom 27. August d. J. Zu erklären, dafs "den Mafsregeln, welche die kirchlichen Behörden gegen die das Dogma (der Unfehlbarkeit) nicht anerkennenden Mitglieder der katholischen Kirche ergreifen, jede Wirkung auf die politischen und bürgerlichen Verhältnisse der davon Betroffenen versagtbleiben musse, und dafs die Regierung "erforderlichen Falls solche Vorkehrungen treffen werde, "welche die Unabhängigkeit des bürgerlichen Gebietes ivom kirchlichen Zwänge vorburgen.Darf man sich daher auch der berechtigten Hoffnung hin geben, dafs den Bestrebungen der Ultramontanen seitens der Regierungen ferner wird entgegen getreten werden, so fragt es sich doch, ob ein durchgreifender Erfolg für die letzteren ledig lich auf dem Wege der Anwendung blofser Verwaltungsmal's regeln für die einzelnen in Frage kommenden Fälle zu erreichen ist, oder ob dies nicht vielmehr einzig und allein durch eine principielle Umgestaltung ihres Verhältnisses zu der neu-katho lischen Kirche, für welche in allen deutschen Staaten ein gesetz geberischer Akt erforderlich sein würde, bewirkt werden kann. M. E. Wird nur der letztere Weg zum Ziele fuhren. Wenn gleich in den deutschen Staaten die, die katholische Kirche be treffenden Gesetzgebungen verschieden sind und die bestehenden Normen in einzelnen Ländern den Regierungen mehr rechtliche Mittel zum Vorgehen gegen die Ultramontanen als in andern gewähren, so reicht doch keine einzige Gesetzgebung in Deutsch land für die abnormen Verhältnisse, me Sie sich in Folge der Be schlusse des vatikanischen Koncils und des dadurch in der ka tholischen Kirche hervorgerufenen Zwiespaltes zu entwickeln an gefangen haben, aus.About the PublisherForgotten Books publishes hundreds of thousands of rare and classic books. Find more at www.forgottenbooks.comThis book is a reproduction of an important historical work. Forgotten Books uses state-of-the-art technology to digitally reconstruct the work, preserving the original format whilst repairing imperfections present in the aged copy. In rare cases, an imperfection in the original, such as a blemish or missing page, may be replicated in our edition. We do, however, repair the vast majority of imperfections successfully, any imperfections that remain are intentionally left to preserve the state of such historical works.
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