Die Stadt von der Kultur her denken oder die Kultur von der Stadt her denken?
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Ethnologie / Volkskunde, Note: 1, 0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Volkskunde/Kulturgeschichte), Veranstaltung: Seminar: "Wozu die Kunst? Konzepte öffentlicher Kultureinrichtungen", Sprache: Deutsch, Abstract: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei." Dieser Grundsatz, der in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland verankert ist, garantiert das Recht eines jeden Bürgers auf Freiheit von Kunst und
Kultur vor dem Bundesverfassungsgericht. So versteht sich das moderne
Deutschland unter anderem als Kulturstaat.1 Aus diesem Grund ist schnell zu erfassen, dass die Begriffe "Kultur" und "Politik" nicht zu trennen sind. Folglich lässt
sich in diesem Zusammenhang von einer "Kulturpolitik" sprechen. In den 1970er
Jahren machte die politische Kultur und mit ihr die Kulturpolitik in Deutschland
einen grundlegenden Wandel durch. Hermann Glaser und Hilmar Hoffmann
forderten das "Bürgerrecht Kultur" und eine "Kultur für alle", deren Umsetzung besonders in Großstädten erfolgreich gelang. Diese Ansätze bewirkten auch ein Umdenken in der Städtebaupolitik: Für die Städte wuchs der Stellenwert von Kultur enorm. Um 1990
erwachte das Interesse an der Kultur neu, so dass diese nun auch als Standortfaktor in der Wirtschaft erfasst wurde. Die folgenden Jahre waren jedoch geprägt von den
Problemen der Wiedervereinigung und finanziellen Missständen der Kommunen. 1998 verstärkte sich das Bewusstsein für Kulturpolitik erneut. Dies führte unter der
Regierung von Kanzler G. Schröder zu der Entwicklung der Enquete-Kommission
"Kultur in Deutschland". Forderung dieser Kommission war und ist, mit dem Leitspruch und Artikelzusatz "Der Staat schützt und fördert die Kultur" Kultur als Staatsziel im GG zu verankern, was jedoch bis heute nicht erreicht werden konnte.
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