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Die Staatsanwaltschaft - Organ der Judikative oder Exekutivbehörde?

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Die verfassungsrechtliche Stellung der Staatsanwaltschaft leitet man üblicherweise aus dem Gewaltenteilungsprinzip ab, ohne zu untersuchen, wie das Grundgesetz dieses Prinzip ausgestaltet. Der Verfasser analysiert deshalb die vom Grundgesetz vorgegebene Ordnung der Ausübung von Staatsgewalt und macht dabei die Erkenntnisse einer strukturell-funktionalen Verfassungslehre für das Strafverfahrensrecht nutzbar. Danach hat das Grundgesetz die staatlichen Funktionsträger in jeweils verschiedener Weise so strukturiert, daß demokratische Legitimation, Sanktion und Verantwortung gewährleistet und damit gleichzeitig Kompetenzen festgelegt sind. Der Verfasser untersucht diese Funktionenordnung und schließt daraus auf die Zugehörigkeit der Staatsanwaltschaft zur vollziehenden Gewalt. Schließlich werden die Konsequenzen dieser Stellung der Anklagebehörde im Gefüge der Gewaltenteilung des Grundgesetzes aufgezeigt.
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