Die staatliche Parteienfinanzierung nach 1994 - Eine Betrachtung der Auswirkungen des Parteiengesetzes von 1994 auf die Finanzen der Parteien
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Magisterarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: sehr gut, Universität Trier (Fachbereich Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Diskussion um die staatliche Parteienfinanzierung ist in den letzten Monaten
und Jahren merklich ruhiger geworden. Nachdem Ende der 80er Jahre und
Anfang der 90er Jahre eine kaum mehr zu bewältigende Fülle an Aufsätzen,
Artikeln und Büchern zu diesem Thema erschienen ist und das Thema weit über
die Wissenschaft hinaus in die Gesellschaft gewirkt hat, scheint seit dem
wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1992 und der
daraus resultierenden Novelle des Parteigengesetzes von 1994 das Interesse abgeflaut zu sein.
Ein Schwerpunkt der Betrachtung dieser Arbeit liegt auf der Rolle der indirekten staatlichen
Parteienfinanzierung, unter die in der Literatur immer wieder die staatliche Finanzierung
der Fraktionen, die öffentliche Mittel für die parteinahen Stiftungen, die
Zuschüsse an die Jugendorganisationen der Parteien etc. gefasst werden. Wie hat
sich die Finanzierung dieser Bereiche seit 1994 entwickelt? Gibt es Hinweise, dass
in diesen Bereichen eine Umwegfinanzierung der Parteien erfolgt? Und ist die
Behauptung, hier würden mit öffentlichen Mitteln die Parteien verdeckt finanziert
bei näherem Augenschein und ohne populistische Hintergedanken überhaupt
haltbar? Die einzelnen Themen werden in der für eine solche Arbeit notwendigen
Kürze behandelt und auf die wesentliche Fragestellung, nämlich den eventuellen
Zusammenhang mit der staatlichen Parteienfinanzierung, reduziert. Nicht alles,
was z.B. zu den parteinahen Stiftungen oder zur Rechtsstellung der Fraktionen zu
schreiben wäre, kann demnach auch hier geschrieben werden.
Am Ende der Arbeit werde Reform- und Alternativvorschläge beleuchtet und eigene Vorschläge gemacht.
Ein einschränkender Hinweis vorweg: Wenn von Parteienfinanzierung die Re
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