Die §218-Kampagne im Mediendiskurs der 70er Jahre
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neueste Geschichte, Europäische Einigung, Note: 1, 0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Historisches Institut), Veranstaltung: Basismodul - Die siebziger Jahre im deutsch-deutschen Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: "Eine Schwangere, die ihre Frucht abtreibt oder im Leib tötet wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft" , Frauen sehen sich gezwungen ihre ungeborenen Kinder in Hinterhöfen oder Kneipenzimmern von Kurpfuschern und so genannten Engelmachern unter lebensbedrohlichen Bedingungen entfernen zu lassen oder legen in ihrer Verzweiflung mit barbarischen Geräten selbst Hand an.
All dies hört sich eher nach Berichten mittelalterlicher Verhältnisse als nach Zuständen Ende des 20. Jahrhunderts an. Doch war das in Deutschland noch in den 70er Jahren Realität, wahrscheinlich mehrere hundert Mal am Tag. Aber die Frauen begannen sich zu wehren, sich Öffentlichkeit zu verschaffen und unter dem Motto "Mein Bauch gehört mir" für eine Liberalisierung des an der sozialen Wirklichkeit vorbeigehenden Paragraphen 218 zu kämpfen. Die Front der Gegner jedoch, welche vor allem aus kirchlichen Vertretern, Ärzten und Politikern der CDU bestand, schien keinen Millimeter von ihren konservativen Ansichten abrücken zu wollen, um betroffene Frauen aus ihrer demütigenden und gefährlichen Lage zu befreien.
Obwohl bis dahin weitestgehend ein Tabuthema, setzte vor allem in den Medien der 70er Jahre ein reger Diskurs über die Abtreibung ein. Anhand ausgewählter Artikel der Zeitung Die ZEIT, dem Magazin Der SPIEGEL und der Frauenzeitschrift EMMA aus diesem Jahrzehnt, sowie anhand des im STERN veröffentlichten Appell gegen das bestehende Abtreibungsgesetz wird in der vorliegenden Arbeit ein Einblick in das Dilemma der ungewollt schwangeren Frau, die §218- Kampagne und die Argumente der Gegenseite geschaffen. Anhand dessen soll dabei der Frage nachgegangen werden, inwiefern eine Liberalisierung der Abtreibung unabdingbar war, aber auch dahingehende Befürchtungen ihre Berechtigung hatten. Zusätzlichen Anlass zur Hinterfragung soll des Weiteren die zwiespältige Rolle des Mannes bei dieser Angelegenheit geben.
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