Die Spielleute des Mittelalters zwischen Normen und Realität
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2, 0, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Soziale Ungleichheiten in der Stadt , 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Randgruppe der Spielleute im Mittelalter. Im
Zuge der Literaturrecherche zu dieser Thematik und deren Bearbeitung war es
nahezu unumgänglich auf einen eklatant tiefen Widerspruch im Leben dieser
Randständigen aufmerksam zu werden:
Die Spielleute hatten ein umfassendes Repertoire an Unterhaltungskünsten zu
bieten. Mit Gesang, instrumentalen Künsten, bis hin zu Zauberkünsten und
erotischen Tänzen beeindruckten und unterhielten sie ein breites Publikum.
Erwartungsvoll, begierig und dankbar wurden diese Darbietungen von den
Zuschauern aufgenommen und mit entsprechender Anerkennung und Entlohnung
honoriert. Der gesellschaftliche Ausschluss sowie die deklassierende Stellung in der
weltlichen und kirchlichen Herrschaft stehen dem Vorangegangenen in deutlicher
Gegensätzlichkeit gegenüber.
Und genau dieser Thematik nimmt sich die vorliegende Arbeit an, indem die Kluft
zwischen der Realität und speziell den kirchlichen Normen aufgezeigt werden soll.
Die zentrale Fragestellung hierbei wird sein, welches die möglichen Motive oder die
Begründung dieses augenfälligen Widerspruchs sind.
Die Quellenlage und die Anzahl der verschiedenen Quellengattungen bezüglich
dieser Thematik sind sehr breit gefächert. Neben den Gesetzessammlungen,
Traktaten und Predigten, bieten ebenso die literarischen und historiographischen
Texte die Möglichkeit zur Beurteilung und Darstellung der Spielleute. Besonders
über die kirchlichen und weltlichen Normen berichten uns zahlreiche Quellentexte.
Genannt werden sollen hier die beiden bedeutendsten mittelalterlichen
Rechtsquellen, namentlich der Schwaben- und Sachsenspiegel. Besonders
letzterer weist laut Jürgen Brandhorst "ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen
der dort niedergelegten normativen Diskriminierung und der tatsächlichen
Behandlung der Spielleute" auf.
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