Die Sozialen Rechte der Flüchtlinge nach Kapitel IV der Genfer Flüchtlingskonvention
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Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) regelt als Kernstück des Flüchtlingsvölkerrechts die Rechtsstellung der Flüchtlinge in den Vertragsstaaten. Ihr viertes Kapitel adressiert den Zugang zu bestimmten Sozialen Rechten: Zu Rationierungssystemen, zum Wohnungswesen, zu Bildung, zur öffentlichen Fürsorge sowie zu den Systemen sozialer Sicherheit. Die Arbeit geht der Frage nach, welche Vorgaben sich aus der GFK ergeben und ob diese im deutschen Recht für die mehr als 1, 2 Mio. in Deutschland aufgenommenen Flüchtlinge ausreichend umgesetzt sind. In die Betrachtung wird auch das Unionsrecht einbezogen. Im Rahmen der Untersuchung konnten Umsetzungsdefizite insbesondere für die Rechtsstellung während des Anerkennungsverfahrens festgestellt werden.
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