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Die Sozialbestattung

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Steigende Fallzahlen, steigende Ausgaben, eine im Schnittpunktbereich zum Zivil- und Ordnungsrecht liegende Rechtsmaterie mit umfangreichen Abgrenzungsfragen, eine die Vorschrift seit Jahren neu strukturierende Sozialgerichtsrechtsprechung, eine Sonderstellung der Vorschrift im System sozialhilferechtlicher Leistungen, zumeist aus der Zeit des BSHG stammende Richtlinien der jeweiligen Sozialhilfeträger und zunehmendes Unverständnis der Leistungsbegehrenden über die notwendige Dauer der komplexen Prüfung und der damit zusammen hängenden Fragestellungen - dies alles zeichnet die Problemlage aus, mit denen in der Praxis die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter bei der Bearbeitung von Ansprüchen auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII konfrontiert werden. Der nunmehr bereits in 3. Auflage erscheinende Leitfaden vereint - im Gegensatz zu allen anderen Werken - die notwendigen Kenntnisse im Erb-, Unterhalts- und Ordnungsrecht mit einer umfassenden, aktuellen, praxisorientierten Kommentierung der sozialhilferechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Leistungen nach § 74 SGB XII. Der Leitfaden ermöglicht sowohl dem bislang nur mit wenigen Fällen betrauten Anwender eine rechtssichere und vor allem auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung aufbauende Sachbearbeitung und Bescheidung. Der Leitfaden gibt aber auch vertiefende und weiterführende Hinweise für die Anwender, die in der behördlichen Praxis tagtäglich mit Leistungsanträgen nach § 74 SGB XII betraut sind. Die seit der Erstauflage sich zu vielen Fragestellungen rund um § 74 SGB XII gewandelte und gerade durch das Bundessozialgericht in neue Strukturen der Anwendung geführte Rechtsprechung wurde ebenso in die Überarbeitung einbezogen, wie eine Überarbeitung der Darstellung zu den Schnittpunktbereichen des Ordnungsrechts, des Erbrechts und des Zivilrechts. Die für die Praxis relevanten Prüfungsübersichten wurden vertieft und um das praxisrelevante Thema der Überleitung ergänzt. NEU in der 3. Auflage: . Berücksichtigt den Rechtsstand zum 01.01.2020, insbesondere die Änderungen in den Zuständigkeitsvorschriften durch das Bundesteilhabegesetz, und klärt die Frage der Auswirkungen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes. . Die neue Entscheidung des BSG vom 04.04.2019, die völlig neue Maßstäbe im Zusammenhang mit dem Tatbestandsmerkmal der Zumutbarkeit setzt, ist vollständig eingearbeitet.
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