Die Sicherung der Tarifgeltung beim Betriebsübergang
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Bei einem Betriebsübergang tritt der Erwerber in die einzelvertraglich geregelten Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen der Arbeitnehmer ein. Für tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen sieht das Gesetz nur eine Auffangregelung vor, die meist nicht geeignet ist, den Schutz der Arbeitnehmer beim Erwerber im gleichen Maße aufrechtzuerhalten. Die Fortgeltung von Tarifverträgen ist bei Betriebsübergängen daher häufig Gegenstand der Verhandlungen der Beteiligten. Die rechtswissenschaftliche Literatur beschäftigt sich vor allem damit, wie der Erwerber im Wege des Betriebsübergangs der Tarifgeltung entgehen kann. Thiemo Reinecke untersucht hingegen die bisher wenig beachtete Frage, wie durch Vereinbarungen zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber des Betriebs sichergestellt werden kann, dass die vor dem Betriebsübergang maßgeblichen Tarifverträge beim Erwerber weitergelten.
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