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Die Rolle des Ebrovertrages in der Kriegsschuldfrage des Zweiten Punischen Krieges

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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1, 7, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, Veranstaltung: Rom und Karthago im 2.Punischen Krieg, 17 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 201 v. Chr. endete der für Karthago wohl folgenreichste Zweite Punische Krieg gegen Rom. Karthago musste sich nicht nur dem römischen Friedensdiktat unterwerfen, sondern ebenso die Vorstellung von einer alleinige Vormachtstellung im Mittelmeerraum verwerfen. Die Frage, die hieraus erwächst, ist, wie es zu diesem fatalen Krieg kommen konnte, der so verheerende Konsequenzen für Karthago mit sich brachte. Ist der Kriegsgrund in dem ausgeprägten Römerhass der Barkiden begründet, so wie die antiken Historiker POLYBIOS und LIVIUS zu wissen glaubten, oder brach der Krieg auf Grund der römischen imperialistischen Bestrebungen aus? Bis heute wird in der historischen Forschung heftig darüber diskutiert, ob die römische Kriegserklärung im Zuge der karthagischen Einnahme Sagunts oder dem Überschreiten des Ebro durch Hannibal erfolgte. Auch wenn in den antiken Quellen, die, wie man aus historischer Sicht anmerken muss, leider überwiegend aus der römischen Perspektive vorliegen und dementsprechend stark unter dem Einfluss Roms stehen, behauptet wird, Rom habe schon zu dem Zeitpunkt in Spanien interveniert, als Hannibal Sagunt angegriffen bzw. eingenommen hat, muss man bei genauerer Betrachtung der Abläufe zu dem Ergebnis kommen, dass erst Hannibals Ebroüberschreitung von römischer Seite als casus belli betrachtet wurde.1 Greift man auf die antiken Quellen zurück, schließen sich beide Erklärungsansätze nicht aus, da POLYBIOS, LIVIUS und APPIAN davon ausgehen, der Ebro läge südlich von Sagunt.2 Einige Wissenschaftler sind vormals davon ausgegangen, dass der Ebrovertrag eine Saguntklausel enthalten habe, die die Stadt vor karthagischen Angriffen schützen sollte.3 Solch eine Klausel würde "dem Geist des Ebrovertrages" widersprechen, sodass sie mittlerweile "als eine späte annalistische Erfindung angesehen wird, die dazu dienen sollte die Römer von der Verantwortung an einem Krieg freizusprechen".4 Inwieweit generell verlass auf die antiken Quellen ist, soll sich im Rahmen dieser Arbeit zeigen. Zunächst einmal müssen die Geschehnisse um die Eroberung Sagunts, einschließlich der römischen Reaktion diesbezüglich, näher untersucht werden, damit im Anschluss festgestellt werden kann, welche Rolle dem Ebrovertrag in der Kriegsschuldfrage des Zweiten Punischen Krieges beigemessen werden muss.
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen

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24,90 CHF

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