Die Relevanz nicht-wettbewerblicher Belange im Kartellverbot
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Die Nachhaltigkeitsdebatte hat auch das Kartellrecht erreicht. Unternehmen fordern eine Lockerung des Kartellverbots, um etwa den Klimaschutz besser vorantreiben zu können. Gleichzeitig besteht die Gefahr des Greenwashings. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich Marilena Friedrich mit der Zulässigkeit von Nachhaltigkeitskooperationen an den Beispielen des Umwelt- und Tierschutzes. Die sog. Querschnittsklauseln des AEUV erfordern eine Berücksichtigung dieser Ziele auch im Kartellverbot. Indes bedürfen das materielle Kartellrecht ebenso wie seine Verfahren und Institutionen einer Generalrevision, wie das Werk aufgrund einer gründlichen Analyse aufzeigt und mit innovativen Vorschlägen de lege ferenda verbindet.
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