Die Reichweite der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach § 2 AStG
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Das deutsche EStG unterscheidet seit seinem Erlass am 16.10.1934 in § 1 EStG zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht.
Die Steuerpflichten waren jeweils ausschließlich, man war demnach entweder unbeschränkt, beschränkt oder nicht steuerpflichtig. In jüngerer Zeit wird diese Dichotomie zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht immer mehr aufgeweicht und es kommt zu einer Dynamisierung der persönlichen Steuerpflicht.
Im Jahr 1972 hat sich der Gesetzgeber für eine weitere Steuerpflicht entschieden. Im Rahmen des Außensteuergesetzes sollten gängige Steuervermeidungspraktiken verhindert werden.
Diese Dynamisierung der Steuerpflichten gibt dem Autor Anlass, sich mit dem Tatbestand der Besteuerung insgesamt auseinanderzusetzen. Er geht zunächst der Frage nach, was den Tatbestand der Besteuerung ausmacht und was eine Steuerpflicht leisten und beantworten muss, um als eigenständiger Steuerstatus zu gelten. Diese Grundlagen zur Steuerpflicht überträgt er auf den Tatbestand des § 2 AStG und gibt so Antworten auf verschiedene Systemfragen.
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