Die Rehabilitation und das Schwerbeschädigtenrecht der DDR im Übergang zur Bundesrepublik Deutschland
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Mit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten im Jahr 1990 änderte sich das Hilfs- und Unterstützungssystem und die Rechtsstruktur des Rehabilitations- und Schwerbeschädigtenwesens der DDR grundlegend. Insbesondere behinderte Menschen und die mit Rehabilitation und Teilhabe vertrauten Personen wurden in einen neuen Kontext gestellt.
Die entscheidenden Strukturen des Rehabilitations- und Schwerbeschädigtensystems der DDR waren früh verstetigt. Es gab im Zeitverlauf nur graduelle Ände-rungen und keine grundlegenden Systembrüche. Die Frage, ob aufbauend auf die Organisation des Rehabilitations- und Schwerbeschädigtenwesens eine Übertra-gung bundesdeutscher Strukturen gelingen konnte, soll bejaht werden. Die Rehabilitations- und Behindertenpolitik im Gesamtgefüge der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten spielte nur eine untergeordnete Rolle. Die Bedeutung bestand darin, die Übertragung westdeutscher Strukturen in Ostdeutschland geordnet zu vollziehen. Der Aufbau von Rehabilitationsstrukturen ist bei den einzelnen Trägern, wie auch in den einzelnen Bundesländern, unterschiedlich verlaufen.
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