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Die Regulierung des Kredithandels wird nicht ausreichen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1, 7, Hochschule Pforzheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Die aktuelle Finanzkrise, welche vor allem im Börsenhandel mit faulen Krediten ihre Wurzeln hat, wirft die Frage auf, ob solche Kreditspekulationen verboten werden sollen. Die folgenden Seiten sollen die Dimensionen des Kredithandels beschreiben, auf die Probleme des Kredithandels eingehen und dabei auch die Vorteile in Relation stellen. Am Ende wird die Thematik abschließend betrachtet und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt. Unter Kredithandel versteht man allgemein, den Verkauf von Kundenkrediten der Banken an andere Marktteilnehmer. Diese Forderungen werden entweder direkt verkauft oder es findet lediglich eine Überwälzung von deren Risiken auf andere Marktteilnehmer über Credit Default Swaps (CDS) statt. Bei dem direkten Verkauf von Forderungen, auch "True Sale" genannt, werden meistens Pakete mit mehreren Forderungen von Privat- oder Firmenkunden einer Bank an einen Investor verkauft. Dafür bezahlt der Investor der Bank die Forderungshöhe abzüglich eines je nach Rating berechneten Abschlags. Meistens handelt es sich hierbei um notleidende Kredite, welche aus der Bankbilanz verschwinden sollen. In diesem Fall ist der Abschlag der Zahlung um ein Vielfaches größer. Da es sich um eine Abtretung nach §398 BGB handelt, werden die Forderungen aus der Bankbilanz ausgebucht. Die Gegenbuchung erfolgt in den Liquiden Mitteln und dem Aufwand der Bank. Der Investor kümmert sich dann um die Abwicklung des Kredits und Verwertung der zusätzlich übertragenen Sicherheiten. Ende Juni 2008 trat ein Gesetz in Kraft, welches Banken zwingt bei neuen Immobilienkrediten den Kreditnehmer vorher darauf hinzuweisen, dass der Kredit abgetreten werden darf. Beim zweiten genannten Verfahren wird nur das Ausfallrisiko gehandelt. Die Bank bezahlt einen bestimmten Betrag pro Periode, welcher ebenso vom Rating der Kredite abhängt an den Investor. Dafür muss der Investor geradestehen wenn der Kredit oder Teile daraus ausfallen (siehe Abbildung). Bei diesem Verfahren verbleibt die Forderung in der Bankbilanz, jedoch wird das abgesicherte Ausfallrisiko von dem des Investors ersetzt. Handelt es sich bei diesem um einen Investor exzellenter Bonität, muss die verkaufende Bank genau wie beim "True Sale" kein Eigenkapital für die verkauften Forderungen bereitstellen.
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