Die Rechtsstellung des Stiefkinds
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Studienarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 16 Punkte (sehr gut), Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Seminar "Familien- und Erbrecht", Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt keine Legaldefinition für das Stiefkind oder das Stiefkindverhältnis. Nicht einmal der Begriff "Stiefkind" taucht im BGB auf. Die Rechtsliteratur versteht unter Stiefkindern solche Kinder, die nur zu einem Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis stehen, zum anderen aber nicht. Die Arbeit untersucht die Rechtsstellung der Stiefkinder durch sämtliche Rechtsgebiete.
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