Die Rechtsnatur der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation
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Die Internationale Arbeitskonferenz verabschiedet als Organ der Internationalen Arbeitsorganisation - ILO - die «Übereinkommen» zu arbeits- und sozialrechtlichen Problemen mit Zweidrittelmehrheit. Sie sind im Mitgliedstaat erst nach ihrer Ratifikation wirksam und werden deshalb nach herrschender Ansicht insgesamt als völkerrechtliche Verträge betrachtet. Nach anderer Ansicht handelt es sich um internationale Gesetze. Die genaue Untersuchung zeigt jedoch, dass die Übereinkommen bereits vor ihrer Ratifikation als «Normengefüge» existieren und nur die Verbindlichmachung durch völkerrechtlichen Vertrag erfolgt. Die Übereinkommen selbst stellen nach ihrer Verabschiedung zwar noch keine internationalen Gesetze dar, sie sind jedoch als Regeln des «soft law» auch von blossen Vertragsentwürfen und Moralvorstellungen zu unterscheiden.
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