Die Rechtshilfe in der Europäischen Union - eine kritische Bestandsaufnahme am Beispiel der Verwaltungssachen
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Die mitgliedstaatliche Judikative spielt eine bedeutende Rolle im Rahmen der rechtlichen Integration der Europäischen Union. Um dieser Rolle gerecht zu werden, bedarf es aufgrund bestehender kompetenzieller Grenzen der horizontalen Kooperation der mitgliedstaatlichen Gerichte bei der Anwendung und Auslegung des Unionsrechts. Diese Kooperation ist im Institut der Rechtshilfe gebündelt, welches begrifflich jedoch bisher im Unionsrecht keine rechtsgebietsübergreifende Konturierung erfahren hat, auf dem Gebiet der nach deutschem Verständnis klassischen Verwaltungssachen nicht einmal eine selektive Regelung.
Diese Studie macht das Gebiet der unionsrechtlichen Rechtshilfe unter Bezugnahme auf das Referenzgebiet der Verwaltungssachen zum Gegenstand einer ersten Systematisierung und Begriffsbildung. Anschließend werden aufgrund der bestehenden Unzulänglichkeiten des derzeitigen Regelungsstandes Ansatzpunkte einer möglichen, für Rechtsklarheit sorgenden, Kodifikation aufgezeigt.
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