Die Rechtsfolgen mitbestimmungswidriger Maßnahmen für das Arbeitsverhältnis
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Für den Betriebsrat fehlt es in konstruktiver Hinsicht an einem privatrechtlichen Vorbild. Die Rechtsfolgen bei seiner Übergehung werden bisher nach dem Gedanken des Arbeitnehmerschutzes bestimmt. Diese Arbeit will die in rechtssystematischer Hinsicht bestehenden Lücken in den Begründungszusammenhängen schließen. Zunächst werden Leistungsfähigkeit und Erkenntniswert einer rechtsdogmatischen Betrachtung erörtert und das Erfordernis einer Harmonisierung von Arbeitsrecht und Zivilrecht betont. Nach einer Bestandsaufnahme des Problemstoffes wird dann die sogenannte Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung im Rahmen des § 87 I BetrVG auf ein neues dogmatisches Fundament gestellt. Im Bereich der §§ 99 ff. BetrVG wird der Grundsatz von Treu und Glauben zur Konfliktlösung herangezogen.
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