Die Rechtmäßigkeit europäischer Fernsehquoten aus kompetenzieller, grundrechtlicher und welthandelsrechtlicher Sicht
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Die EG-Fernsehrichtlinie begünstigt die europäische Programmindustrie durch Fernsehquoten zugunsten europäischer Werke. Ihre nahezu einhellige Bewertung als kulturpolitisches Instrument zum Schutz der kulturellen Identität Europas vor der Überrepräsentation außereuropäischer, insbesondere US-amerikanischer Inhalte läßt sich jedoch nicht plausibel begründen. Die Fernsehquoten sind vielmehr Teil einer außenhandelspolitischen Strategie der Gemeinschaft, wonach der europäischen Programmindustrie durch Marktinterventionen der Zugang zu einem strategisch wichtigen Marktsegment eröffnet werden soll. Als genuines Wirtschaftsrecht beeinträchtigen die Fernsehquoten die mitgliedstaatliche Kulturhoheit nur unwesentlich. Problematisch ist jedoch ihre Vereinbarkeit mit gemeinschaftsrechtlichen Grundrechten und den Vorgaben des GATT.
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