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Die rechtlichen Grenzen der Veräußerung von Kreditportfolios

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Deutsche Kreditinstitute haben vermehrt aus Kreditverhältnissen stammende Forderungen gebündelt und zusammen mit den für die Kredite begebenen Sicherheiten ausplatziert. Diese Ausplatzierung erfolgt durch eine Veräußerung des jeweiligen Kreditportfolios an spezielle Finanzinvestoren, die regelmäßig keine Bank mit Banklizenz sind und damit weder der nationalen Bankenaufsicht durch die BaFin noch einem vergleichbaren Aufsichtsrecht unterliegen. Dieser Aspekt kann sich negativ auf das Verhältnis zum Kreditnehmer auswirken, der auf eine Prolongation hofft und darauf angewiesen ist, da mit dem Kredit nicht selten eine Privatimmobilie finanziert wurde, die zugleich als Sicherheit fungiert. Nach hiesiger Auffassung ist für solche Kreditportfolioveräußerungen zu beachten, dass aus kreditnehmerschutzgründen die Abtretung von performing loans an Nicht-Banken als unzulässig angesehen werden muss und hiervon auch eine Abtretung der Sicherungsgrundschuld erfasst wird.
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