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Die rechtliche Verbindlichkeit von Standardisierungsnormen am Beispiel von EN 13850

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Standardisierungsnormen fungieren in vielerlei Hinsicht als wichtige Erkenntnisquellen und sind heute auch für die Rechtsordnung unverzichtbar. Diese vermag mit dem rapiden technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, von dem viele Rechtsmaterien tangiert sind, oftmals nicht Schritt zu halten. Mithilfe des Rückgriffs auf die Standardisierungsnormen können der Gesetzgeber, die Verwaltung und die Gerichte auf die stetige Ausarbeitung bzw. Ermittlung von Detailregelungen für viele betroffene Felder verzichten. Insbesondere durch die wichtige Rolle, welche die Normung dabei auch für die europäische Integration einnimmt, wächst ihre (juristische) Bedeutsamkeit kontinuierlich weiter. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei die Europäische (Standardisierungs-)Norm (EN) 13850 ein. Mit ihr sind Regelungen für die Modalitäten bei der Messung von Brieflaufzeiten aufgestellt worden, deren Anwendung die Europäische Kommission drei Jahre später für die Qualitätskontrolle bestimmter Briefprodukte einschränkungslos als verbindlich deklariert hat. Hierbei handelt es sich um einen Ausnahmefall in der europäischen Standardisierungspraxis. Die rechtlichen Grundlagen für diese "Entscheidung" sind weitgehend unklar. Der Verfasser untersucht am Beispiel von EN 13850 und in Ansehung der Entwicklung der Standardisierung auf Ebene der EU, inwiefern Standardisierungsnormen für die Bundesrepublik Deutschland und ihre Organe sowie für ihre Bürger und deren Unternehmen rechtsverbindlich sind bzw. werden können.
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