Die rechtliche Anerkennung reformierter Reichsstände durch den Religionsfrieden vor Abschluss des Westfälischen Friedensvertrages
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Der Darstellung des Streits um die geistlichen Angelegenheiten der Stadt Lemgo und der aus ihm entstandenen reichsgerichtlichen Verfahren sowie der Analyse der damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen geht im 1. Kapitel dieser Arbeit eine kurze statistische Auswertung des Gesamtbestandes der im NWStA Detmold verwahrten lippischen RKG-Prozeßakten voraus. Dabei wird auch der Versuch einer Erklärung für die eingangs erwähnte Häufigkeit von RKG-Prozessen zwischen den lippischen Grafen und der Stadt Lemgo unternommen. Im 2. Kapitel schließt sich die Beschreibung der Auseinandersetzung um die geistliche Jurisdiktionsgewalt in Lemgo an. Im 3. Kapitel folgt die Untersuchung der damit zusammenhängenden Frage, ob reformierte Reichsstände bereits vor dem Abschluß des Westfälischen Friedensvertrages rechtliche Anerkennung durch den Religionsfrieden erlangt hatten. Im 4. Kapitel wird der nach dem Dreißigjährigen Krieg ausgetragene RKG-Prozeß um die Verpflichtung eines Teils der lutherischen Einwohner Lemgos zur Inanaspruchnahme der Dienste eines reformierten Geistlichen vorgestellt. Das 5. Kapitel dient der Zusammenfassung und der Vorstellung des Ergebnisses der Arbeit.
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