Die pseudo-ulpianische Einzelschrift der Rechtsregeln
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Die Neuedition und ¿ersetzung einer erstrangigen Quelle klassischen r¿mischen Rechts f¿r Lehrzwecke.
Es handelt sich um eine Neuausgabe des pseudo-ulpianischen liber singularis regularum f¿r Lehrzwecke. Dieser r¿mische Rechtstext stammt urspr¿nglich aus dem Schulbetrieb des 2. Jahrhunderts und enth¿ Regeln aus den Bereichen Rechtsquellenlehre, Personenrecht, Verm¿gensrecht (einschlie¿ich Erb- und Obligationenrecht) sowie Aktionenrecht. Wegen seines elementaren Charakters ist der Text auch in der Neuzeit vielfach im Rechtsunterricht verwendet worden, so u.a. von Cujaz, Hugo und Savigny. Er eignet sich hervorragend als Grundlage f¿r Lehrveranstaltungen, in denen die Entwicklung einzelner methodischer Grunds¿e sowie Rechtsinstitute er¿rtert wird. Dabei kann der liber singularis vielfach f¿r die spezifisch klassische Lehre herangezogen werden, w¿end der Entwicklungsstand nach Abschlu¿der Schulenkonvergenz aus den Gaius-Institutionen hervorgeht. Die letzten selbst¿ig erarbeiteten Ausgaben des Textes stehen noch unter dem Einflu¿der radikalen Interpolationenkritik. Deren Vorstellungen erschweren aber die Einsicht, da¿es sich beim liber singularis um eine erstrangige Quelle klassischen Rechts handelt. Damit ergibt sich das Bed¿rfnis nach einer Neuausgabe. Sie verzichtet mit R¿cksicht auf ihren Zweck auf Textkritik. Stattdessen ist der Text mit einer modernen ¿ersetzung versehen. Dies tr¿ dem Umstand Rechnung, da¿das Studium des r¿mischen Rechts auch Studierenden erm¿glicht werden mu¿ denen ihre Lateinkenntnisse nicht ohne weiteres den Zugang zum Originaltext erm¿glichen.
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