Die privatrechtliche Stifung als Instrument zur Wahrnehmung öffentlicher Zwecke
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Privatrechtliche Stiftungen fördern staatlich unabhängig verschiedene öffentliche Zwecke. Hierbei unterliegen sie regelmäßig keinen Publizitätspflichten und keinem externen Prüfungswesen. Hoheitsträger haben über eine «Flucht» in die Rechtsform der privatrechtlichen Stiftungen erfolgreich öffentliche Gelder «privatisiert». Damit wird die weitere Verwendung der nunmehr privaten Gelder der demokratisch vorgesehenen Kontrolle durch die Rechnungshöfe und die politischen Gremien vollständig entzogen. Es wird untersucht, ob sich aus dem Zivilrecht Bedenken gegen die Rolle des Staates als Stifter ergeben. Aus öffentlich-rechtlicher Sicht wird überprüft, ob diese aufkommende Praxis eine rechtswidrige Umgehung der Kompetenzen des Rechnungshofes und der Budgetgrundsätze darstellt.
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