Die preußische Rangerhöhung
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1, 7, Universität Potsdam (Historisches Institut), Veranstaltung: Preußen um 1700, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Königskrönung in Königsberg am 18.01.1701 war das Ergebnis jahrelanger strategischer Überlegungen des Kurfürsten Friedrich III. und seiner politischen Vertreter. Nach Entledigung Eberhard von Danckelmanns, der lange Zeit preußischer Oberpräsident und engster Berater Friedrichs war, aber die Pläne von der Rangerhöhung nicht unterstützte , verwirklichte letztlich sein Nachfolger, Kolbe von Wartenberg, Friedrichs Wunsch nach "königlicher Dignität" . Der Weg zur Königskrone war allerdings ein mehr als beschwerlicher. Er strengte zum einen jahrelange diplomatische Verhandlungen an und war zum anderen immer wieder vom drohenden Scheitern der Pläne Friedrichs gekennzeichnet. Einen herben Rückschlag erlitten die kurfürstlichen Bemühungen um die Rangerhöhung z.B. mit den Friedensverhandlungen von Rijswijk 1697, die nach dem Pfälzischen Erbfolgekrieg das Gebiet unter den Siegermächten aufteilten und in denen Brandenburg-Preußen trotz seiner aktiven Unterstützung der kaiserlichen Truppen als einer der wenigen Beteiligten , leer ausging'. Für Friedrich zeigte sich wieder einmal, welch niedriges Ansehen Brandenburg-Preußen beim Kaiser und den ihm verbündeten Mächten genoss. Seine Position durch eine Rangerhöhung zu festigen war für Friedrich fortan die einzige Möglichkeit vor allem nachhaltig Souveränität für Brandenburg-Preußen zu schaffen. Dabei sicherten in letzter Instanz finanzielle Abkommen mit Leopold I. sowie den wichtigsten europäischen Höfen, wie England, den Niederlanden und Polen, die Krönung. Die Motivation Friedrichs III. zur Rangerhöhung lag vor allem darin, das geerbte Reich unter einem Herrscher zu vereinen. Preußen und die Mark Brandenburg nach dem Ableben des Vaters, Kurfürst Friedrich Wilhelm, 1688 als ein Reich beizubehalten, widersprach zwar dem letzten Erberlass des Vaters von 1686, griff allerdings die Hohenzollern'schen Erbgepflogenheiten wieder auf und sollte dazu dienen, die Macht des Kurfürstentums Brandenburg und des Herzogtums Preußen beizubehalten, die bei einer Aufteilung des Reiches unter den fünf Söhnen Friedrich Wilhelms enorm geschmälert worden wäre. Um diesen für Friedrich III. absehbaren Verfall der politischen als auch reputablen Macht zu vermeiden, ließ er mit Hilfe seines Geheimen Rats in andauernden Verhandlungen die testamentarisch festgelegte Teilung des Reiches auf die fünf Brüder für rechtswidrig erklären. Diese , Klammer' um Brandenburg-Preußen erwies sich als dauerhaft wirkungsvoll.
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