Die Pflichten des Geschäftsherrn im Strafrecht
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Die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortung des Geschäftsherrn wird bei wachsenden Unternehmen mit komplexeren Organisationsstrukturen und zunehmendem Wettbewerb immer drängender. Die meisten Autoren sehen ein kriminalpolitisches oder generalpräventives Bedürfnis, den Geschäftsherrn nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich möglichst weitgehend haften zu lassen. Die Arbeit setzt sich mit Rechtsprechung und Schrifttum kritisch auseinander. Auf der Basis eines personalen Strafrechtsverständnisses werden die strafrechtsrelevanten Pflichten entwickelt, und die herkömmliche und naturalistische Unterscheidung von Tun und Unterlassen wird nivelliert. So ergibt sich ein neuer Ansatz für die Garantendogmatik, und die strafrechtlichen Pflichten des Geschäftsherrn werden bestimmt und eingegrenzt. Dem Gesetzgeber werden darüber hinaus die Grenzen aufgezeigt, strafrechtliches Unrecht rein zweckrational legitim zu begründen.
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