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Die Pflicht zur Verwahrung von Fundtieren und herrenlosen Tieren

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Täglich werden ca. 350 Katzen und 200 Hunde in den deutschen Tierheimen aufgenommen. Viele wurden zuvor freilaufend aufgefunden, weil sie ihren Haltern weggelaufen sind oder ausgesetzt wurden. Dieses auf den ersten Blick banale Phänomen bereitet in der Praxis erhebliche (Rechts-)Probleme. Denn der in der Gesellschaft tiefgreifend veränderte Umgang mit Tieren findet keine ausreichende Entsprechung in den gesetzlichen Fundregelungen. Die vorliegende Monografie bündelt sämtliche Herausforderungen, vor die der Staat und die privaten Tierschutzvereine im Umgang mit Fundtieren gestellt werden. Von der Identifizierung von Fundtieren über die Behandlung und Verwahrung bis hin zur Kostentragung werden dogmatisch schlüssige Lösungen erarbeitet. Weitere Schwerpunkte bilden das komplizierte und bislang unerforschte Verhältnis von Tierheimen zu Kommunen sowie der Umgang mit freilaufenden Tieren durch die Ordnungsbehörden. Die Arbeit beantwortet dabei konkrete, praxisrelevante Fragen rund um die Verwahrung von aufgefundenen Tieren: Wann muss die Gemeinde die Kosten für die Verwahrung tragen? Darf ein unvermittelbares Tier getötet werden? Wie müssen die Verträge zwischen den Kommunen und den Tierschutzvereinen ausgestaltet werden? Wer haftet im Falle von Schäden am Tier oder durch das Tier? Darf ein Tier direkt im Tierheim abgegeben werden oder muss erst die Fundbehörde eingeschaltet werden? Muss die Polizei oder das Ordnungsamt bei verletzten Tieren eingreifen? Das vorliegende Werk richtet sich insbesondere an Praktiker, sowohl in den Kommunen als auch in den privaten Tierschutzvereinen. Zudem finden Anwälte und Gerichte dogmatische Ansatzpunkte zur Lösung von fundtierrechtlichen Streitigkeiten. Hannah Reidun Niermann, die zwischen 2009 und 2014 ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Vilnius University in Litauen absolviert hat, war 2014 bis 2017 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und ist seit 2017 Rechtsreferendarin am Landgericht Münster.
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