Die Pflicht des Aufsichtsrats zur Offenlegung von Interessenkonflikten
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Dieses Buch beschäftigt sich mit den vielfältigen, ungeklärten und praktisch hoch relevanten Problemen des Aufsichtsrats als Organ des Interessenkonflikts. Wegen des spärlichen Normbestands im AktG gerät die allgemeine Gesetzesauslegung an ihre Grenzen. Hiervon ausgehend sucht der Autor nach Lösungen im größeren dogmatischen Zusammenhang. Er begreift den Interessenkonflikt als eigenständige Kategorie des Zivilrechts, für den sich einheitliche Lösungsmechanismen herausgebildet haben. Darüber hinaus entwickelt der Autor diese Dogmatik fort und bedient sich ihrer zur Lösung einer praktisch relevanten Frage: Inwiefern sind der Aufsichtsrat und seine Mitglieder zur Offenlegung von Interessenkonflikten verpflichtet?
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