Die Pensionszusage an den Mitunternehmer der Personengesellschaft im Einkommensteuerrecht
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Die Pensionszusage an den Mitunternehmer wirft steuer- und bilanzrechtliche Probleme auf: Nach der aktuellen Rechtsprechung muss die Gesamthand gewinnmindernd eine Pensionsrückstellung bilden. Der begünstigte Gesellschafter hat zeitlich und betragsmäßig korrespondierend einen Gewinn als bezogene Sondervergütung zu versteuern, obwohl ungewiss ist, ob er jemals Pensionszahlungen erhalten wird. Verstirbt er frühzeitig, entsteht aus der Auflösung der bereits versteuerten Anwartschaft in seinem Sonderbereich ein Verlust. Da nach der neueren Judikatur Verluste nicht mehr vererblich sind, verpufft dieser im ungünstigsten Fall ungenutzt. Die Autorin untersucht die Vereinbarkeit der korrespondierenden Aktivierung der Pensionsanwartschaft mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, hinterfragt die Gleichstellung von Einzel- und Mitunternehmer und beleuchtet die sofortige Besteuerung sowie die nicht vollständige Verlustberücksichtigung im Todesfall vor dem Hintergrund einer leistungsfähigkeitskonformen Besteuerung. Es werden praktische Lösungsansätze diskutiert.
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