Die österreichische Gruppenbesteuerung und die deutsche Organschaft: Ein Vergleich
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Die deutsche Organschaft kann auf eine über einhundertjährige Geschichte zurückblicken. Obwohl sie in dieser Zeit immer wieder verändert wurde, wird sie nach einer weit verbreiteten Meinung den wirtschaftlichen und rechtlichen Erfordernissen des neuen Jahrtausends nicht vollständig gerecht. Insbesondere die europäische Integration erfordert weitere Anpassungen oder sogar eine komplette Neuregelung. Die österreichische Organschaft wurde am 1.1.2005 durch ein modernes Gruppenbesteuerungssystem abgelöst. Deshalb liegt es nahe, zu untersuchen, inwieweit diese als Vorbild dienen kann.
Zu Beginn der Arbeit werden die relevanten Grundlagen der Konzernbesteuerung beschrieben. Anschließend folgt eine Beschreibung der Voraussetzungen und Rechtsfolgen der deutschen Organschaft sowie die Darstellung der österreichischen Gruppenbesteuerung. Des Weiteren werden die Organschaft und die Gruppenbesteuerung verglichen. Durch die Zugehörigkeit Deutschlands zu der Europäischen Gemeinschaft kann eine modernisierte Organschaft nicht ausschließlich an nationalen Interessen ausgerichtet werden. Deshalb darf bei einer Neuregelung der deutschen Organschaftsbesteuerung das Europarecht nicht außer Acht gelassen werden, dessen Anforderungen an die Besteuerung von Unternehmensgruppen thematisiert der nachfolgende Teil. Darauf aufbauend wird beschrieben, wie eine Neuregelung der Organschaft ausgestaltet werden könnte.
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