Die OECD Konvention zur Bekämpfung von Auslandsbestechungen mit Fokus Deutschland
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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Globalisierung, pol. Ökonomie, Note: 2, 0, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Veranstaltung: Globalisierung - Masterseminar der Internationalen Beziehungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Es ist der 15. Februar 1999. Das "Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung (InBestG) tritt in Deutschland in Kraft, nachdem dieses am 10.November 1998 ratifiziert wird (Deutscher Bundestag 2008, 3). Es ist die deutsche Reaktion auf die am 21. November 1997 verfasste und am 17.Dezember 1997 zur Unterzeichnung aufgelegte "OECD-Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr". Peter Eigen, Mitbegründer von Transparency International und bis 1993 bei der Weltbank tätig, sieht es als ein Wunder an, dass diese Konvention überhaupt verabschiedet wird (Eigen 2003, 65). Vor der Konvention gegen Auslandsbestechung ist es auch in Deutschland vollkommen legal, Beamte und politische Führer anderer Staaten zu bestechen. Vor allem bei der Zusammenarbeit mit Entwicklungsstaaten kommt dies bis dahin häufig vor. Die CDU geführte Regierung unter Helmut Kohl erkennt, so Eigen, nicht wirklich das skandalöse an dieser Situation (Eigen 2003, 66). Vielmehr lehnt der damalige Wirtschaftsminister Günther Rexrodt (FDP) ein solches Verbot ab. Dieses internationale Verbot der Korruption für deutsche Exporteure würde umgehend zu einem sofortigen Verlust von Arbeitsplätzen in Deutschland führen. Lange kämpft Eigen gegen die Theorie an, dass Korruption in weniger entwickelten Ländern nicht nur geduldet, sondern sogar als moralisch positiv bewertet wird.So kommt es 1995 zunächst zu einer nichtbindenden Empfehlung der OECD, in der allen Mitgliedsstaaten empfohlen wird ihren Staatsangehörigen zu verbieten Korruption zu betreiben (Eigen 2003, 67). Nicht nur Deutschland leistet im Vorfeld Widerstand gegen diese Empfehlung, sondern auch Frankreich. Die EU hat laut Eigen ebenfalls zu diesem Zeitpunkt kein Interesse an einer Konvention gegen Auslandsbestechung außerhalb ihres eigenen Zuständigkeitsbereiches (Eigen 2003, 68). (...)Diese Arbeit geht daher der Frage nach, welche Faktoren einer erfolgreichen Bekämpfung von Auslandsbestechungen entgegenstehen. Hierzu wird als Forschungsdesign ein analytischer Literaturbericht verwendet.
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