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Die objektiven Grenzen der materiellen Rechtskraft

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Im Hinblick auf die Grenzziehung der materiellen Rechtskraft eines Zivilurteils ist die herkömmliche deutsche Streitgegenstandsdogmatik zu überdenken. Dies gilt erst recht, so die These des Autors, wenn man die Vorgehensweise der deutschen Rechtsprechung und den Stand ausländischer Rechtsordnungen in Betracht zieht. Auch zeichnet sich diesbezüglich in der deutschen Doktrin eine wertende Tendenz ab. Vor diesem Hintergrund argumentiert der Autor für eine Interessenabwägung bei der Auslegung des Merkmals "Anspruch" im Sinne des § 322 Abs. 1 ZPO, um dem Sinn und Zweck der Rechtskraftnorm gerecht zu werden. Dabei müssen die relevanten Gesichtspunkte des materiellen Rechts, des Prozessrechts und der Prozessökonomie gegeneinander abgewogen werden. Von diesem Ansatz aus kann man weiter bedenken, ob sich die materielle Rechtskraft ggf. nicht auch auf ein vorgreifliches Rechtsverhältnis des prozessualen Anspruchs erstrecken kann, zumal der historische Gesetzgeber hierzu gewisse Auslegungsspielräume zuließ. Anhand einer Auseinandersetzung mit der altbekannten Problematik der Rechtskraft der materiell-rechtlichen Qualifikation eines Anspruchs wird der Befund der Untersuchung erprobt.
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