Die Nutzung des Werks
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Unter welchen Voraussetzungen liegt eine "Nutzung des Werks" vor? Markus Wypchol leitet aus dem urheberrechtlichen Werkbegriff die Kommunikationsfunktion des Werks her und überträgt sie auf die Nutzungsebene im Sinne einer Soll-Funktion. Die (einschränkende) Auslegung der Verwertungsrechte anhand dieser kommunikativen Soll-Funktion sorgt für eine universelle, am Schutzgegenstand ausgerichtete Mindestschwelle der Werknutzung, die schon auf Verwertungsrechtsebene bestimmte Handlungen herausfiltert. Der verfolgte Ansatz ist zugleich ein Beitrag zur Entschärfung des im europäischen und deutschen Urheberrecht herrschenden Ungleichgewichts zwischen generalklauselartigen Verwertungsrechten und einem unflexiblen, abschließenden Schrankenkatalog.
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