Die Nürnberger Gesetze vom 15.9.1935
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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 2, 3, Universität Rostock (Historisches Institut), 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits das Parteiprogramm der NSDAP vom 24. Februar 1920 hatte den Ausschluß der Juden aus dem deutschen Wirtschafts- und Kulturleben (Punkt 4, 5, 8) vorgesehen. Zu diesem Zweck hat der nationalsozialistische Staat insgesamt mehr als 1.500 Gesetze und Verordnungen rassistischen Inhalts erlassen, vom Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums von 1933 bis zum Gesetz "über die Strafrechtspflege gegen Polen und Juden in den eingegliederten Ostgebieten" von 19411. Das "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" und das "Reichsbürgergesetz" vom 15. November 1935 bildeten den Kern der "Rassegesetze", mit denen die jüdischen deutschen Bürger und die "Zigeuner" ausgegrenzt wurden und gelten als Grundlage für den Beginn der systematischen Beseitigung derselben. Warum "Nürnberger" Gesetze?
Nach Parteitagen in München und Weimar fiel schon 1927 die Wahl der Nationalsozialisten auf Nürnberg als Versammlungsort. Neben der zentralen Lage der Stadt mit ihrer guten Verkehrsanbindung wollte man vor allem die historische Kulisse und die Reichstradition der Stadt zur Selbstdarstellung der NSDAP nutzen. Nach dem Parteitag 1929 weigerte sich zwar die Stadt, in den folgenden beiden Jahren Gebäude für die Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, doch schon ab 1932 wurde Nürnberg zur "Stadt der Reichsparteitage".
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