Die Neuregelung des Versicherungsmißbrauchs (§ 265, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 StGB)
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Der ehemalige Straftatbestand des Versicherungsbetruges ist jüngst vom Gesetzgeber durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts in ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall des Betrugs überführt und im übrigen durch den neuen Tatbestand des Versicherungsmißbrauchs ersetzt worden. Die Arbeit beinhaltet eine aktuelle Darstellung der gegenwärtigen Gesetzeslage und setzt sich kritisch mit der Neuregelung auseinander. Neben rechtspolitischen Fragestellungen steht die Ausführung rechtsdogmatischer Probleme im Zentrum der Untersuchung. Eine historisierende Darlegung der Entwicklung des Versicherungswesens und die Erörterung der strafrechtlichen Behandlung des Versicherungsmißbrauchs in der Geschichte runden die Arbeit inhaltlich ab.
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