Die neuen Provisionsregelungen für Immobilienmakler
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Das "Bestellerprinzip" für die Vermittlung von Einfamilienhäusern und Wohnungen ist vom Tisch. Ebenso die Forderung, die Provision des Maklers auf 2 Prozent inkl. MwSt., zahlbar nur vom Verkäufer, zu begrenzen. Stattdessen hat der Gesetzgeber das Maklerrecht um die vier Paragrafen 656a bis 656d BGB ergänzt. Doch diese haben es in sich.
Nur wer die neuen gesetzlichen Regelungen vollumfänglich versteht, wird nicht zu den Immobilienmaklern gehören, die unter Umsatzeinbußen zu leiden haben oder infolgedessen gar ihre Existenz gefährdet sehen.
Dieses Buch, von vier Fachjuristen geschrieben, die täglich mit Maklerthemen zu tun haben, geht praxisnah auf das ein, was Sie als Immobilienmakler nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen ab dem 23.12.2020 erwartet, wie Sie damit umgehen und wie Sie diese Neuerungen sogar zu Ihrem Vorteil nutzen können.
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