Die neue EU-Spielzeugrichtlinie und deren Auswirkung auf Chinesische Hersteller: Konformitätsbewertung und Marktüberwachung
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Mit der seit Juli 2011 gültigen EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG müssen sich Spielzeuge, die auf den europäischen Markt gebracht werden möchten, den weltweit strengsten Sicherheitsvorgaben unterziehen. Es ist absehbar, dass auch in Zukunft die Tendenz der stetigen Verschärfung der Spielzeugsicherheit in Europa zunehmen und nicht abnehmen wird. Obwohl diese Richtlinie lediglich an die EU-Mitgliedstaaten gerichtet ist, wirkt sie sich unweigerlich auf die chinesische Spielzeugindustrie aus, die allein im Jahr 2010, 86% der gesamten Importmenge von Spielzeug nach Europa produziert hat. Das Ziel der vorliegenden Studie liegt darin, dem Leser zu ermöglichen, das neue EU-Spielzeugsicherheitsrecht aus dem Blickwinkel der chinesischen Spielzeugunternehmen zu betrachten. Der Umfang und der Inhalt der Herstellerpflichten bilden den Hauptschwerpunkt dieser Studie. Die behördliche Marküberwachung, die im Umkehrschluss eine Reihe von Duldungs-, Unterstützungs- und Auskunftspflichten für chinesische Spielzeugunternehmen zur Folge hat, wird unter die Lupe genommen, um zu untersuchen, wo die Grenzen der Marktüberwachungskompetenz aus verwaltungsverfahrensrechtlicher Sicht liegen. Zuletzt bietet die Studie einen Einblick in die aktuelle Situation der chinesischen Produzenten in der globalisierten Spielzeugindustrie.
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