Die monistische Unternehmensführung in der Societas Europaea (SE) im Spannungsfeld von Mitbestimmung, Eigentumsgarantie und Corporate Governance
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Seit die Societas Europaea (SE) die Möglichkeit dazu eröffnet hat, optieren Unternehmen auch in Deutschland für das monistische System, wenn keine paritätische Mitbestimmung im Verwaltungsrat droht. Die Arbeit überprüft den mitbestimmten Verwaltungsrat und hält es - gemessen am Eigentumsschutz der EU - für unzulässig, wenn die Mitwirkung von Arbeitnehmern an der Vorbereitung von Leitungsentscheidungen einschränkungslos und die Durchsetzung der Anteilseignervertreter nicht effektiv erfolgen: Die Mehrheit der Anteilseignervertreter muss bei Leitungsentscheidungen immer den Ausschlag geben und ist bei Leitungsfragen, die sonst alleine vom Vorstand vorbereitet und entschieden werden, in vorbereitende Ausschüsse zu verlagern, die nicht mit Arbeitnehmern besetzt sind.
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