Die Möglichkeit der Beauftragung von Maßnahmeträgern im SGB III und SGB II unter Anwendung des Kartellvergaberechts
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Soziale Dienstleistungen rücken immer mehr in den Fokus der europäischen Binnenmarkt-und Wettbewerbsregelungen. Der expandierende Markt sozialer Dienstleistungen besitzt nicht nur sozial-, sondern auch marktrechtliche Relevanz. Arbeitsmarktbezogene soziale Dienstleistungen, im SGB III und SGB II als "Maßnahmen" bezeichnet, werden zumeist nicht von der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern selbst erbracht, sondern von externen Dienstleistern, die "Maßnahmeträger" genannt werden. Ob diese Maßnahmeträger mittels Kartellvergaberecht nach dem GWB beauftragt werden müssen oder durch den Sozialleistungsträger frei ausgewählt werden können, ist zentraler Gegenstand der Untersuchung. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Frage der Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts im Sozialrecht eingegangen. Ferner werden Problemstellungen der Praxis im Rahmen von Ausschreibungsverfahren von Maßnahmen aufgezeigt.
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