Die Mitwirkung der Parlamente der Mitgliedstaaten an der europäischen Gesetzgebung
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In der Diskussion über das «demokratische Defizit» und die Effektivität der Gesetzgebung in der Europäischen Union erhalten die Parlamente der Mitgliedstaaten immer größere Bedeutung. Die Arbeit analysiert rechtsvergleichend die innerstaatlichen Mitwirkungsbefugnisse der nationalen Parlamente an der europäischen Gesetzgebung. Auf dieser Grundlage wird versucht, ihre rechtliche Bedeutung für die demokratische Legitimation gemeinschaftlicher Rechtsakte herauszuarbeiten. Maßstab dabei ist ein aus der Unionsgrundordnung abgeleiteter allgemeiner Rechtsgrundsatz europäischer Demokratie. Anhand des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue werden weiterhin die rechtlichen Auswirkungen verstärkter national-parlamentarischer Teilhabemöglichkeiten auf die Funktionsfähigkeit des gemeinschaftlichen Entscheidungsverfahrens untersucht. Den Abschluß bilden Überlegungen über die dogmatische Stellung der nationalen Parlamente in der Rechtsordnung der Europäischen Union und über vertragliche Beteiligungsmöglichkeiten de lege ferenda.
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